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AGB

AGB

Allgemeines
Sie finden nachstehend die allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen des Restaurants zum Doktorhaus (in der Folge kurz Restaurant genannt), die Vertragsbestandteile des von Ihnen (in der Folge kurz Veranstalter genannt) erteilten Auftrages sind. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

Grundlage/ Zustandekommen des Vertrages
Als Grundlage gilt die Reservations- / Auftragsbestätigung bzw. die vom Kunden unterzeichnete Offerte. Zusatzinformationen, wie nachträglich erstellte Instruktionen (Küchenavis, Organisationspläne, Ablaufpläne, Angebote oder Dienstleistungen usw. sind integrierter Bestandteil der Reservationsbestätigung oder der Offerte. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Eine unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung von Räumlichkeiten zu anderen, als vereinbarten Zwecken, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten mit dem Kunden als Gesamtschuldner

Optionsdaten / Provisorische Reservationen
Optionsdaten (Offerten, Verträge) sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist können wir über das reservierte Datum frei verfügen, sofern der Kunde nicht schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung muss am letzten Tag der Optionsfrist bei uns eingegangen sein. Provisorische Reservationen können wir maximal 2 Wochen ab Reservationsdatum aufrechterhalten.

Garantierte Gästeanzahl
Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass bei fix reservierten Veranstaltungen die in der Bestätigung festgelegte Personenanzahl als garantierte Mindestanzahl gilt und in Rechnung gestellt wird. Von dieser garantierten Mindestanzahl kann der Veranstalter bis 1 Woche vor der Veranstaltung max. 10 % gebührenfrei stornieren.
Bis 48 Stunden vor Ihrem Anlass erwarten wir gerne die definitive Gästezahl, welche dann für die Verrechnung maßgebend ist.
Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe der fixen Teilnehmerzahl, gilt die Auftragsbestätigung als definitiv.

Stornogebühr bei fixen Reservationen/ Personenzahlen
Die Annullierung eines Anlasses nach Vertragsabschluss hat schriftlich zu erfolgen.
Die Mietgebühren werden gemäss Tarifordnung wie folgt in Rechnung gestellt: Absage 0 – 1 Wochen vor dem Anlass ganzer Mietbetrag
Absage 1 – 2 Wochen vor dem Anlass 50 % des Mietbetrages
2 Arbeitstage bis Termin Miete zuzüglich 50 % des entgangenen Umsatzes multipliziert mit der reservierten Personenzahl

Vertragsauflösung durch das Restaurant
Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Veranstaltungsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, sowie im Fall von höherer Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

Preise
Unsere Preise verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Getränkeverrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter unterwirft sich der Bezifferung durch das Restaurant.

Versicherungen
Der Vertragspartner ist verpflichtet eingebrachtes Gut gegen alle denkbaren Risiken zu versichern. Das Restaurant zum Doktorhaus lehnt jede Haftung ab. Die Bewachung von Personen/ Gegenständen während / zwischen den Veranstaltungen obliegt dem Vertragspartner. Das Restaurant zum Doktorhaus haftet ausschliesslich nur für gegen Quittung in Verwahrung genommene Gegenstände. Lieferscheine für Warenlieferungen zu Gunsten Dritter gelten nicht als Verwahrungsquittung. Zeichnungsberechtigt für Verwahrungsquittungen sind ausschliesslich unsere Kadermitarbeiter.

Haftung
Der Veranstalter haftet für jede Beeinträchtigung und Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder durch ihn Beauftragte verursacht werden, ohne Rücksicht darauf, ob ihn daran ein Verschulden trifft. Gegebenenfalls kann das Restaurant den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Die Haftung liegt auch bei fehlenden Geräten beim Vertragspartner.

Raummieten/ Mindestkonsumationen
Vereinbarte Raummieten gelten ausschliesslich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten, sowie des von Ihnen gewünschten Mobiliars, soweit im Restaurant vorhanden. Wir behalten uns vor, die Mindestkonsumation für unsere Räumlichkeiten gegebenenfalls anzusetzen.
Die Räumlichkeiten im Restaurant stellen wir Ihnen für Bankette gratis zur Verfügung.
Im Saal zum Doktorhaus kommen die Miettarife gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Wallisellen zur Anwendung.

Einsatzzeiten und Mitarbeiterkosten
Servicezeiten / Wartezeiten: Als ordentliche Servicezeiten gelten Montag bis Sonntag bis 0.00 Uhr, diese sind in den vereinbarten Preisen eingerechnet. Über das übliche Mass hinausgehende Arbeitszeiten werden zusätzlich verrechnet.

Veranstaltungen mit Verlängerung
Für Veranstaltungen, die länger als die offiziellen Schliessungszeiten dauern, verrechnen wir zusätzlich die Verlängerung in Form einer Gebühr in Höhe von CHF 200 pro angefangene Stunde (ab 0.00 Uhr).

Musik
Unter der Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Nachtruhe kann Live Musik bis max. 2.00 Uhr gespielt werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Restaurant als Veranstaltungsort gesetzlich dazu verpflichtet ist, für die Einhaltung der diversen behördlichen Auflagen zu sorgen. Die Benützung für das Klavier verrechnen wir pauschal CHF. 30.00
(Unsere Klaviere werden halbjährlich gestimmt. Falls Sie ein frisch gestimmtes Klavier wollen, verrechnen wir Ihnen das Stimmen zum Einstandspreis.)

Bühnentechnik Saal zum Doktorhaus
Die Bedienung der Bühnen- und Beleuchtungseinrichtungen dürfen nur von ausgebildeten Personen des Vermieters bedient werden.
Die Bühne und die Künstlergarderoben sind vom Veranstalter sofort nach Beendigung des Anlasses in wischsauberem Zustand zu übergeben.

Ruhe und Ordnung
Auf die Anwohnerschaft ist Rücksicht zu nehmen vor allem die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00h sind lautstarke Gespräche und „Versammlung“ im Aussenbereich zu vermeiden.
Die Benutzer der gemieteten Räumlichkeiten sind zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet.
Unser Restaurant behält sich vor, von Reservationen entschädigungslos zurückzutreten oder Veranstaltungen abzubrechen, wenn der ordentliche Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Personen oder der Ruf gefährdet sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn unwahre oder unvollständige Angaben über Inhalt und Verlauf der Veranstaltung gemacht wurden.

Dekoration
Der Veranstalter ist verpflichtet dem Restaurant zwecks Genehmigung jeglicher Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen Mitteilung zu machen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt werden und es müssen sämtliche feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Aufbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

Mitgebrachte Speisen und Getränke
Ohne schriftliche Genehmigung des Restaurants dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Restaurant gebracht werden. Das Restaurant behält sich vor für mitgebrachte Speisen und Getränke ein äquivalentes Entgelt in Rechnung zu stellen.

Dekoration
Zur Befestigung von Dekoration darf nur Material verwendet werden, das keine Beschädigung und / oder Rückstände verursacht.
Alles muss nach dem Anlass wieder rückstandslos entfernt werden.

Reinigung, Abfall
Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Vertragspartner Mehraufwand verrechnet.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurant zum Doktorhaus.